Eine verbindliche Umweltpolitik bereits seit 2001

Auch für KME ist der Schutz der Umwelt vor möglichen Schäden durch die Kupferverarbeitung an seinen Standorten erste Pflicht. Das Unternehmen hat dieses Thema daher zum zentralen Thema seiner Umweltpolitik gemacht.

Die europäischen Richtlinien zum Umweltschutz werden vollständig eingehalten und jede Konzerngesellschaft ist darum bemüht, dabei nicht nur ihre Kunden, sondern auch ihre Mitarbeiter und die Anwohner der Standorte zu berücksichtigen.

Die Umweltpolitik von KME ist für alle Industriestandorte des Konzerns verbindlich. Viele Standorte haben bereits die Zertifizierung ISO-14000 erhalten, während die anderen Standorte nach einem neuen, selbstverständlich auf die Norm ISO-14001 abgestimmten Vorstands-Beschluss zur Umweltpolitik ausrichten. Dieser Beschluss stammt aus dem Jahr 2001 und wird von allen Gesellschaften des Konzerns penibel umgesetzt wird.

KONFORMITÄTSZERTIFIKAT

Die chemische Zusammensetzung der Legierungen und der Materialien von KME, die in den einzelnen Kompetenzbereichen verwendet werden, entspricht den folgenden Richtlinien des Europäischen Parlaments und Entschlüssen der Kommission des Europäischen Rates (einschließlich nachfolgender Anpassungen durch die Kommission oder den Rat):

  • Richtlinie 98/83/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3.11.1998 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch;
  • Richtlinie 2000/53/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18.11.2000 über Altfahrzeuge ;
  • Richtlinie 2002/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.01.2003 zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten  (RoHS);
  • Richtlinie 2002/96/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.01.2003 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE);
  • Richtlinie 2003/11/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6.02.2003 (Änderung der Richtlinie 76/769/EG) zur Beschränkung des Inverkehrbringens und der Verwendung gewisser gefährlicher Stoffe und Zubereitungen.

DOKUMENTE

  1. Konformitätserklärung von KME (pdf file)
  2. Erklärung des europäischen Dachverbands Eurométaux  über die zulässigen Höchstwerte für Blei, Kadmium, Chrom (VI) und Quecksilber.